
DEIN WEG ZUR FÖRDERUNG.
Du bist für einen hessischen Verein start- oder spielberechtigt, gehörst seit mindestens zwei Jahren einem Landeskader an oder hast bereits einen Bundeskaderstatus? Sehr gut. Dann hast du bereits zwei grundsätzliche Förderkriterien erfüllt. Es gibt allerdings noch weitere Fördervoraussetzungen. Bitte lies in unseren Förderrichtlinien nach, ob du alle Kriterien erfüllst.
Die Ausübung von Spitzensport kostet viel Geld. Das weißt du sehr genau. In unseren Fördermaßnahmen erfährst du, für welche sportbezogenen Kosten du Zuschüsse erhalten kannst.
Nun ist es für dich an der Zeit, den Förderantrag auszufüllen. Registriere dich in unserem Login-Bereich und fülle den Antrag aus. Bitte halte wichtige Dokumente bereit. Neben dem Einkommensteuerbescheid deiner Eltern oder, sofern du deine Ausbildung bereits abgeschlossen hast, deinem eigenen Einkommensteuerbescheid, benötigen wir für fast alle Fördermaßnahmen Kostenbelege.
Nun heißt es abwarten. Zunächst wird dein Förderantrag sportfachlich von einem Ansprechpartner deines Landesfachverbandes und von deinem Laufbahnberater am Olympiastützpunkt Hessen geprüft. Nur wenn du von beiden Seiten eine Förderbefürwortung erhältst, geht es für dich weiter.
Viermal im Jahr trifft sich der Gutachterausschuss und tauscht sich über deinen und über alle anderen eingereichten Förderanträge aus und gibt anschließend eine Empfehlung an den Vorstand ab.
Rund zwei Wochen nach der Sitzung des Gutachterausschusses tagt der Vorstand der und entscheidet auf Grundlage der Empfehlungen des Gutachterausschusses über deinen Förderantrag.
Nach der Vorstandssitzung benachrichtigen wir dich über die Förderentscheidung und zahlen die Förderung in aller Regel zu Beginn des darauffolgenden Monats aus. Viermal im Jahr entscheidet der Vorstand in seinen Sitzungen über deine und alle anderen eingereichten Förderanträge. Du solltest beachten, dass zwischen der Antragsfrist und den Vorstandssitzungen einige Wochen liegen, da alle Förderanträge im Vorfeld bearbeitet werden. Daher solltest du immer früh genug deinen nächsten Förderantrag einreichen.
FAQ`s FörderUNG
Voraussetzungen für deine Förderung
Du benötigst eine mindestens zweijährige Mitgliedschaft in einem Landeskader oder eine Mitgliedschaft in einem Bundeskader,
- eine Startberechtigung für einen hessischen Verein,
- eine sportfachliche Stellungnahme von deinem zuständigen Landesfachverband,
- einen Nachweis der Einkommensverhältnisse von dir bzw. deinen Eltern (Vorlage des Einkommenssteuerbescheides),
- Nachweise für deine entstandenen Kosten (Rechnungen/Belege etc.).
Fördermöglichkeiten
- Antragsförderung: Hier kannst du Zuschüsse für unterschiedliche sportbezogene Maßnahmen beantragen.
- Perspektivteam Hessen: Diesem Team gehören die leistungsstärksten Nachwuchstalente an, die bereits internationale Erfolge im Sport feiern konnten.
- Hessenteam: Diesem Team gehören für die Olympischen oder Paralympischen Spiele besonders aussichtsreiche Athletinnen und Athleten an.
- Stipendium: Stipendiaten sind Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die neben ihrem Sport eine berufliche Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Ebenso können Trainerinnen und Trainer, die sich in einer Ausbildung befinden, für ein Stipendium bewerben. Die Ausschreibungen werden jeweils im Herbst veröffentlicht.
Mitglieder des Hessenteams erhalten aktuell eine monatliche Förderung in Höhe von 220 Euro. Alle Mitglieder des Hessenteams haben die Möglichkeit, zusätzlich einen Antrag für weitere Fördermaßnahmen zu stellen.
Mitglieder des Perspektivteams Hessen erhalten für Ausgaben von sport- oder berufsbezogenen Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.800 Euro. Alle Mitglieder des Perspektivteams Hessen haben die Möglichkeit, zusätzlich einen Antrag für weitere Fördermaßnahmen zu stellen.
Eine Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Stipendiums ist die Mitgliedschaft im Perspektivteam Hessen oder im Hessenteam. Die Athletinnen und Athleten werden jeweils im Herbst über das neue Bewerbungsverfahren informiert.
Alles zum Förderantrag
Jeder vollständige Förderantrag, der bis zur Antragsfrist elektronisch versendet wurde, wird in der nächsten Vorstandssitzung beraten. Später eingehende Förderanträge werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung beraten.
Der Vorstand entscheidet in seinen Sitzungen, die viermal pro Jahr stattfinden, über alle Förderanfragen. Daher kann in den meisten Fällen jede Förderanfrage innerhalb von drei Monaten beantwortet werden.
Du kannst für jede Fördermaßnahme einen Förderantrag stellen. Zum Beispiel ist es möglich, dass du einen Antrag zur Bezuschussung von Fahrtkosten und zusätzlich einen Antrag auf Sozialbeilhilfe stellst.
Bitte stelle pro Maßnahme einen Förderantrag. Wenn du Zuschüsse für mehrere Maßnahmen beantragst, hast du die Möglichkeit, auch mehrere Förderanträge zu stellen. Bitte informiere dich vorab, für welche Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen Zuschüsse bewilligt werden können.
Vordergründig erhältst du von den Trainings- und Wettkampfmaßnahmen einen Zuschuss, zu der du eine Einladung von deinem Verband erhalten hast. Das sind beispielsweise Trainingslager, die du gemeinsam mit deinem Landes- oder Bundestrainer durchführst oder Qualifikationswettkämpfe für die Teilnahme an internationalen Meisterschaften. Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften können wir nicht bezuschussen.
Die Höhe der Förderung richtet sich neben den finanziellen Verfügbarkeiten der Sportstiftung Hessen vor allen nach deinen sportlichen Perspektiven, deiner finanziellen Situation und deinen entstandenen Kosten.
Der Zuschuss für deine Unterbringungskosten im Sportinternat richtet sich sehr stark an deiner monatlichen Eigenbeteiligung für die Miete. Zuschüsse für Trainingslager und Wettkämpfe bezuschussen wir, abhängig von deinem Kaderstatus, mit 25 – 50% deiner tatsächlich entstandenen Kosten.
Grundsätzlich richtet sich der Vorstand an die Förderrichtlinien. In besonders gut begründeten Fällen besteht die Möglichkeit für Ausnahmen. Bitte stimme dich dazu im Vorfeld mit deinem Landesfachverband ab.
Alle abgelehnten Förderanträge werden begründet. Falls sich nach der Ablehnung etwas grundlegendes an deiner Situation geändert hat, kannst du erneut einen Förderantrag stellen.






