Fördermöglichkeiten

Lesen und erfahren Sie alles über unsere aktuell angebotenen und Fördermöglichkeiten und Fördermaßnahmen

Fördermöglichkeiten

 

Unsere Nachwuchsleistungs- und Spitzensportler müssen einen hohen finanziellen Aufwand leisten, um national und international im Sport erfolgreich zu sein. Wir fördern jährlich rund 300 Sportlerinnen und Sportlern in rund 50 verschiedenen Sportarten. Der Förderschwerpunkt ist auf die Nachwuchsförderung ausgerichtet. In den folgenden Bereichen ermöglichen wir individuelle Förderungen: 

Förderanträge

Für Alle: Vom hoffnungsvollen Sporttalent bis zum Olympiateilnehmer.

Förderanträge zur Bezuschussung von sportbezogenen Kosten können zu jeder Zeit gestellt werden. Viermal im Jahr tagt der Vorstand der Sportstiftung Hessen und entscheidet über alle vorgelegten Förderanträge. Eine grundlegende Fördervoraussetzung umfasst eine mindestens zweijährige Landeskadermitgliedschaft und eine sportfachliche Befürwortung des zuständigen Landesfachverbandes.

Perspektivteam Hessen

Besonders aussichtsreiche hessische Sporttalente benötigen viel Unterstützung. 

Diese Nachwuchshoffnungen haben bereits erste internationale Erfolge feiern können und leisten einen überdurchschnittlichen zeitlichen und finanziellen Aufwand, um den Sprung von der Jugend- in die Aktivenklasse zu meistern. Jedes Teammitglied kann zusätzlich zur Antragsförderung einen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 1.800 Euro für sportbezogene Kosten abrufen.

Die Mitglieder des Perspektivteams Hessen haben ihre ausgezeichnete sportliche Perspektive bereits unter Beweis gestellt. Zur Aufnahme gilt in aller Regel eine TOP 3 Platzierung bei internationalen Nachwuchsmeisterschaften und eine Empfehlung seitens des Landesfachverbandes. 

 

ZUM Perspektivteam Hessen

Lotto Hessenteam

Unsere Aushängeschilder im hessischen Spitzensport. 

Rund 50 hessischen Athletinnen und Athleten gelingt alle vier Jahre der Traum zur Teilnahme an den Olympischen oder Paralympischen Spielen. Dafür müssen die Weichen in den Vorjahren mit einer optimalen Trainings- und Wettkampfvorbereitung gestellt werden. Um hier bestmögliche Voraussetzungen zu haben, leistet die Sportstiftung Hessen einen Beitrag und fördert jedes Mitglied im LOTTO Hessenteam mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 220 Euro. 

Die Mitglieder des LOTTO Hessenteams haben bereits erste Erfahrungen bei internationalen Meisterschaften sammeln können und können eine Empfehlung seitens des Landesfachverbandes zur Aufnahme vorweisen.

 

ZUM Hessenteam

Stipendien

Ein Studium oder eine berufliche Ausbildung mit dem Sport perfekt kombinieren. 

Spitzensportlerinnen und Spitzensportler streben auch im Beruf nach hohen Zielen. Um Sport und Beruf bestmöglich zu vereinen, werden in einem Bewerbungsverfahren unter allen Mitgliedern des Perspektivteams Hessen und des LOTTO Hessenteams Stipendien vergeben. Jedes Stipendium beinhaltet eine zusätzliche monatliche Förderung in Höhe von 200 oder 400 Euro und stellt damit eine Topförderung für die einzelnen Stipendiaten bei der Sportstiftung Hessen dar. 

An Athleten, die bereits ein Stipendium über die Stiftung Deutsche Sporthilfe erhalten, kann nur in Ausnahmefällen auch ein Stipendium der Sportstiftung Hessen vergeben werden.

 

 

Trainerstipendien

Junge Verbands- oder Vereinstrainer mit erkennbarer Landes- und Bundeskaderbetreuung haben die Möglichkeit, sich für ein Stipendium zu bewerben. Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums ist, dass sich der Bewerber in einem Hochschulstudium, einer A-Lizenzausbildung oder in Ausbildung zum DOSB-Diplomtrainer befindet. Eine erkennbare langfristige Karriereplanung in Hessen, die Ausübung des Trainerberufs in einer olympischen beziehungsweise paralympischen Sportart oder in einer Sportart, die dem Bereich der World-Games zuzuordnen ist, gehören zu den Voraussetzungen. Zusätzlich ist die enge Begleitung des zuständigen Landesfachverbandes oder Spitzenverbandes eine weitere Voraussetzung.

Stipendien werden für einen Zeitraum von 12 Monaten vergeben und beinhalten eine monatliche Förderung in Höhe von bis zu 400,- Euro. Eine nachhaltige Unterstützung wird unter der Bedingung einer gesicherten Finanzierung des Stipendienprogramms angestrebt. Über die Gewährung des Stipendiums entscheidet der Vorstand auf Empfehlung des Gutachterausschusses.

Stipendien werden einmal pro Jahr vergeben. Die Ausschreibung Trainerstipendium wird jeweils im Herbst veröffentlicht. 

Fördermassnahmen

Bitte beachte unsere Förderkriterien. Hier erfährst du, ob du förderberechtigt bist und welche Regeln gelten: Förderrichtlinien

Zu unserem Förderantrag gelangst du über den folgenden Link: Förderantrag

Es bleiben noch Fragen offen? In unseren FAQs beantworten wir die häufigsten Fragen.

 

Zuschüsse für Lehrgangs- und Wettkampf­mass­nahmen

Du kannst einen Kostenzuschuss für deine Teilnahme an einem Lehrgang / Trainingslager oder an einem Wettkampf erhalten. Bitte beachte, dass zunächst nur von Landes- oder Spitzenverbänden durchgeführte und angeordnete Maßnahmen bezuschusst werden. Sofern du ein privat organisiertes Trainingslager planst und einen Zuschuss beantragen möchtest, dann stelle bitte im Vorfeld eine Anfrage an die Sportstiftung Hessen per Email. Allgemeine Wettkampfteilnahmen (z.B. Deutschen Meisterschaften) werden generell nicht bezuschusst.

Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen, die aus öffentlichen Mitteln (Landesprogramm zur Förderung sportlicher Talente in den Fachverbänden (L-Kader) und Förderprogramm Leistungssporttreibender Vereine) gefördert werden, können grundsätzlich nicht bezuschusst werden (Gebot der Doppelförderung).

Bezuschussungsfähig sind Kosten für die An- und Abreise, Übernachtungen, Verpflegung, Mietwagen, sportbezogene Maßnahmen wie beispielsweise Stadionmiete und Physiotherapie.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von deiner Kaderzugehörigkeit: 

Olympia-, Perspektiv-und N1-Kader: bis zu 50% der Eigenbeteiligung

N2-Kader oder E-Kader: bis zu 40% 

 

L-Kader und World Games Sportarten: bis zu 25% der Eigenbeteiligung 

Fahr­kosten­zuschüsse

Sofern dein einfacher Fahrweg zwischen deinem Wohn- und Trainingsort über 20km entfernt ist, kannst du eine Kostenbezuschussung beantragen. Dein Zuschuss wird je nach Entfernung, Trainingshäufigkeit und sozialer Verhältnisse individuell festgelegt. Bitte lade in deinem Förderantrag eine detaillierte Trainingsplanung mit Angaben zu deinen Trainingsorten und Entfernungen hoch.

 

Zuschüsse zu Unter­bringungs­kosten in Internaten

Du wohnst in einem Sportinternat und benötigst dringend einen Zuschuss? Maßgeblich ist deine Start- oder Spielberechtigung für einen hessischen Verein und die Kaderzugehörigkeit zu einem Landes- oder Bundeskader. Kosten für Internatsaufenthalte außerhalb Hessens können in gleicher Weise bezuschusst werden, wenn die Unterbringung in einem hessischen Internat aus sportfachlichen Gründen nicht möglich ist.

Über die Förderhöhe entscheidet die Höhe des monatlichen Eigenanteils im Internat: 

Eigenanteil bis zu 200,00 €: Förderung bis zu 150,00 € 

Eigenanteil bis zu 350,00 €: Förderung bis zu 250,00 € 

Eigenanteil bis zu 500,00 €: Förderung bis zu 300,00 € 

Eigenanteil über 500,00 €: Förderung bis zu 350,00 €

Berufs- und Ausbildungs­begleitende Förderung

Nachhilfe oder Nachholunterricht: 

Du kannst im Fall einer gefährdeten Versetzung oder aufgrund längerer schulischer Fehlzeiten, die durch längere Wettkampf- und Trainingsaufenthalte oder durch Sportverletzungen verursacht worden sind, eine Zuschuss deiner Nachhilfe- oder Nachholunterrichtskosten beantragen. Hierbei erhältst du pauschal eine Förderung in Höhe von 20 Euro pro Unterrichtsstunde. 

Studienbeihilfen:

Du studierst, bist Bundeskaderathlet und hast Schwierigkeiten, deinen Lebensunterhalt zu finanzieren? In begründeten Einzelfällen kann dir ein monatlicher Zuschuss gewährt werden, wenn du grundsätzlich BAföG-Empfänger bist und folgende Bedingungen erfüllst: 

- Das Studium konnte aus sportlichen Gründen nicht innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden, wodurch die BAföG-Förderung ausgelaufen ist. 

- Die Höhe der BAföG-Förderung reicht nicht aus, um die studien- und sportbezogenen Aufwendungen zu finanzieren. 

Lohnersatzleistung:

Du bist bereits berufstätig und möchtest zur Vorbereitung auf Europa-, Weltmeisterschaften oder Olympische / Paralympische Spiele deine Arbeitszeit reduzieren? Ergänzend zu der Förderleistung der Deutschen Sporthilfe kann in Absprache mit deinem Arbeitgeber ein monatlicher Lohnersatz beantragt werden. 

Qualifizierungsmaßnahmen: 

Du möchtest dich beruflich weiterentwickeln und strebst eine Qualifizierungsmaßnahme an? Sofern diese Maßnahme nicht direkt von der Sportstiftung Hessen durchgeführt wird, kannst du einen Antrag auf Bezuschussung stellen. Bitte stimme die Antragsstellung vor deiner Anmeldung per Email mit uns ab.

Sport­medi­zinische MaSS­nahmen

Für diese genannten Maßnahmen sind zunächst dein Spitzenverband oder der Olympiastützpunkt Hessen zuständig. Falls du über das normale Maß hinaus bei sportmedizinischen oder physiotherapeutischen Maßnahmen, beziehungsweise bei Beratungen für Sportpsychologie oder Ernährung zusätzliche Unterstützung benötigst, ist eine Bezuschussung seitens der Sportstiftung Hessen möglich. 

Bitte beachte, dass für diese Maßnahmen alle Anträge im Vorfeld mit dem Leiter des Olympiastützpunktes Hessen abgestimmt sein müssen.

Zuschüsse für Materialkosten

Einen Zuschuss für deine sportbezogenen Materialkosten können wir nur in besonders begründeten Einzelfällen bewilligen. Bitte kontaktiere uns dazu vor deiner Antragsstellung per Email.

Sozialbeihilfe

In finanziell besonders schweren Situationen hast du die Möglichkeit, einen monatlichen Zuschuss zur Sicherung deines täglichen Lebensbedarfs in Form einer Sozialbeihilfe zu beantragen. Die Festlegung der Förderungshöhe erfolgt auf Einzelfallprüfung. Deine Förderungswürdigkeit für diese Maßnahme muss besonders durch den zuständigen Landesfachverband dargelegt werden.

Jahreskarten für den öffentlichen Personennahverkehr

Du bist Schülerin oder Schüler, besitzt noch keinen Führerschein und du bist auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln angewiesen? Ab der Oberstufe (11. Klasse) werden Jahresfahrkarten in der Regel nicht mehr für die Fahrten zur Schule erstattet. Damit du weiterhin kostenfrei Bus & Bahn auf dem Weg zur Schule und zu deinen Trainingsstätten nutzen kannst, erstattet dir die Sportstiftung Hessen die Kosten für das „Schülerticket Hessen“. Voraussetzung ist, dass du bereits seit mindestens einem Jahr von der Sportstiftung Hessen gefördert bist.

Sofern du nicht mehr berechtigt bist, ein „Schülerticket Hessen“ zu beziehen, kannst du ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung für eine Jahresfahrkarte erhalten. Bitte kontaktiere uns dazu vor deiner Antragsstellung per Email.

Mietkostenzuschüsse

Sofern du zur optimalen Ausübung deines Leistungssports eine Mietwohnung finanzieren musst, kannst du einen Förderantrag für einen Mietkostenzuschuss stellen. Die monatliche Förderung beträgt aktuell bis zu 250 Euro. Die Höhe der monatlichen Förderung hängt vom Standort der Mietwohnung, der monatlichen Miethöhe und von deinen eigenen finanziellen Voraussetzungen ab.

Bitte beachte, dass hierbei eine nachgewiesene soziale Bedürftigkeit, sowie eine internationale Perspektive des Antragsstellers für die Bewilligung gegeben sein muss. 

Altersvorsorge

Eine langjährige Karriere im Spitzensport ist in vielen Fällen mit einem längeren schulischen und beruflichen Ausbildungszeitraum verbunden. Der Einstieg in das berufliche Leben erfolgt deutlich später als unter normalen Umständen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind kaum Möglichkeiten gegeben, privat vorzusorgen. Die Sportstiftung Hessen ermöglicht allen Mitgliedern des Perspektivteams Hessen und des LOTTO Hessenteams eine jährliche Förderung in Höhe von bis zu 600 Euro für die Altersvorsorge zu beantragen. Interessierte melden sich bitte per Email.

Nachkarriereförderung

Bei besonderen sozialen Bedürftigkeiten oder sonstigen Härtefällen kann die Sportstiftung Hessen eine Förderung auch nach einem regulären oder verletzungsbedingten Karriereende leisten. 

Jetzt spenden