Die Sportstiftung Hessen vergibt für zwölf Monate mehrere Stipendien zur Förderung des Spitzensports in Hessen. Unter Umständen können die Stipendien unter Voraussetzung einer gesicherten Finanzierung um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die Stipendien können an Athletinnen und Athleten aus dem Hessenteam und an die Mitglieder des Perspektivteams Hessen vergeben werden, die sportlich in herausragender Weise eine Chance haben, internationale Erfolge zu erzielen.
Das Stipendium richtet sich gezielt an Athletinnen und Athleten, die neben der Belastung des Hochleistungstrainings eine berufliche Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule absolvieren. Es soll dazu einen Beitrag leisten, die Rahmenbedingungen der Doppelbelastung von Ausbildung und Sport entscheidend zu verbessern.
Die Stipendien werden über einen Zeitraum von zwölf Monaten gewährt. Anschließend erfolgt eine neue Bewerbungsphase für alle Mitglieder des Hessenteams und des Perspektivteams Hessen, die die formalen Kriterien zum Erhalt eines Stipendiums erfüllen. Die Zahlungen des Stipendiums kann jederzeit begründet eingestellt werden und jeder der beiden Vertragspartner kann diese Einstellung verlangen.
Die Gewährung eines Stipendiums setzt eine begonnene berufliche oder Hochschulausbildung sowie ein Nachweis des bisherigen Ausbildungsverlaufs voraus. Die Stipendiaten müssen dem Bundeskader des jeweiligen Spitzenverbandes angehören und erste Erfolge bei internationalen Meisterschaften nachweisen können. Die soziale Bedürftigkeit der Athletinnen und Athleten und die sportliche Perspektive werden bei der Auswahl berücksichtigt. Studierende der Sportfördergruppe der Bundeswehr und Studierende Sportfördergruppen der hessischen Polizei und der öffentlichen Verwaltung werden bei der Vergabe der Stipendien nachrangig berücksichtigt.
Über die Gewährung des Stipendiums entscheidet der Vorstand auf Empfehlung des Gutachterausschusses.
Die Höhe des Stipendiums beträgt jeweils bis zu 400,-- € monatlich. Teilstipendien in Höhe von bis zu 200,-- € monatlich können ebenfalls vergeben werden. Bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen der NADA und WADA sowie gegen die Integrität des Sports wird die Zahlung des Stipendiums sofort eingestellt.