Der Vorstand hat auf seiner letzten Sitzung auf der Grundlage von den Empfehlungen des Gutachterausschusses über eine Anpassung der Förderrichtlinien entschieden. Die hessischen Athletinnen und Athleten aus olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportarten profitieren trotz angespannter wirtschaftlichen Lage auch weiterhin von einer bestmöglichen Sportförderung.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick:
Zusätzliche Planungssicherheit: Die maximale Förderhöhe für Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen wird transparent nach Kaderzugehörigkeit gestaffelt. So können Kaderathleten mit einer entsprechenden sportlichen Perspektive zukünftig mit folgenden jährlichen Förderbeträgen rechnen:
Sportlerinnen und Sportler mit einer Sportförderstelle erhalten weiterhin Zuschüsse für abgestimmte Lehrgangs-und Wettkampfmaßnahmen. Die Förderung von Fahrt- und Mietkosten für diese Sportlergruppe läuft noch bis Juni 2025. Bei entsprechender Leistung ist die Förderung im LOTTO Hessenteam und der Erhalt eines Teilstipendiums weiterhin möglich.
Sportmedizinische, physiotherapeutische, psychologische Betreuung sowie Ernährungsberatung können bezuschusst werden, sofern die Antragsstellung mit dem Olympiastützpunkt Hessen vorab abgestimmt wurde. Die psychologische Betreuung, die bisher über den Olympiastützpunkt Hessen abgewickelt worden ist, muss ab sofort beantragt werden.
Außerdem gibt es Möglichkeiten der Förderung für Bundeskaderathleten von World-Games Sportarten sowie von Athletinnen und Athleten der Special Olympics, die an den nächsten Weltspielen teilnehmen werden.
Weiterhin genießen alle leistungsstarken Athletinnen und Athleten regelmäßige finanzielle Unterstützung, die auf Vorschlag ihres Landesfachverbandes in das LOTTO Hessenteam 2028 und das Perspektivteam Hessen vom Vorstand der Sportstiftung Hessen berufen wurden. Die Mitglieder dieser Teams werden zeitnah auf der Homepage der Sportstiftung Hessen veröffentlicht.
Informieren Sie sich jetzt über die detaillierten Anpassungen in den aktualisierten Förderrichtlinien.